Wie ist Wahlwerbung in audiovisuellen und klassischen Medien (Print, TV und Radio) zu beurteilen?

Aus dem Blickwinkel des audiovisuellen Medienrechts (das gilt auch für das Privatradiorecht) und des Mediengesetzes fällt Wahlwerbung eindeutig unter die Definition „Werbung“. Nach diesen Rechtsmaterien und nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) fällt auch politische Werbung unter den Begriff der Werbung. (Quelle WKO)